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Steg-Historisch wertvolle Siedlungsform im Alpenraum

Gross-Steg um 1950 aus Heimelige ZeitenSteg im Saminatal ist vom natürlichen Angebot her wohl das schönste Gebiet der Liechtensteiner Alpen.

Eine vielfältige Vegetation, der Saminabach mit Stausee, zusammen mit den Gebirgsformationen und nicht zuletzt die ausgesprochene schöne Siedlungsform sind die auffallendsten Elemente.

Das Maiensäss Steg auf ca. 1300 m ü. M. dürfte im Alpenraum wohl einmalig sein. (Sommersiedlung, sowie teils ganzjähriges Wohngebiet) Um zwei relativ ebene, sich in den Talraum schmiegende, private parzellierte Parzellen liegt der Boden der Alpgenossenschaften von Gross-Steg und Kleinsteg.

Die privaten Parzellen werden intensiv als Heuwiesen (Kriegszeit, teils als Äcker) genutzt, während der umliegende Genossenschaftsboden der Weidewirtschaftung dient.

Die Abgrenzung zwischen privaten u. genossenschaftlichem Eigentum erfolgt durch Zäune teils noch durch Steinmauern. An deren innerem Rand auf Privatboden befinden sich ca. 130 Gebäude (Hütta)

In der ältesten bekannten Karte unseres Landes von Johann Jakob Heber aus Lindau, erstellt im Jahre 1721 ist im Gross-Steg bereits eine Ringbebauung festzustellen.

Auf einer Karte von 1835 aus dem Pfarrarchiv Triesen, ist im Gross-Steg ebenfalls eine Ringbebauung sowie das Steger-Kirchlein dargestellt, im Kleinsteg jedoch noch keine Bebauung ersichtlich.

Aus der mündlichen Überlieferung geht hervor, dass am selben Ort, wo heute die Stegkapelle steht, ein Bildstöcklein gestanden sei. Johann Schlegel, der am 9. März 1823 im Alter von 79 Jahren starb, soll wegen erlebten Missgeschickes auf den Alpen dieses Bildstöcklein im Jahre 1817 zur Grösse des damaligen Kapellenchores erweitert haben, so dass zur Not die hl. Messe darin gelesen werden konnte.

Um 1830 wurde die Kapelle von einem argen Sturm und Unwetter verwüstet. (Bis zum niedrigsten Grat entehrt – heisst es in einem Schreiben) 1834 erfolgte der Wiederaufbau der Stegkapelle mit dem Langhaus. 1906/1907 war eine bedeutende und sehr wertvolle innere und äussere Restauration.

Planung und Bauleitung hatte der damals bekannte Architekt und Bildhauer Egon Rheinberger. Der früher gar kleine Chor wurde zweckmässig erweitert, eine solide und geräumige Vorhalle und ein festes, den Stürmen trotzendes, rundförmiges Türmchen erbaut. Gleichzeitig erhielt die Kapelle endlich, nachdem sie 90 Jahre darauf gewartet, ein Glöcklein. Die Anregung dazu gab ein Herr Gantner, gebürtig von Planken, Kunstmaler und Ingenieur. Dieser schenkte für diesen Zweck einige seiner Gemälde, die dann verlost wurden und einen Ertrag von 500 Kronen einbrachten. 1938 Anbau einer Sakristei. 1951 wurde die Kapelle unter liechtensteinischen Denkmalschutz gestellt.

1957 wurde die traute Bergkapelle wieder renoviert. (Altarbild wurde an die Rückwand versetzt!)

1986 Elektrifizierung des Steger Kirchenglöcklein. 1993/1994 innere und äussere Renovation, (Dachschindeln) in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzkommission.

Aufgeschreckt durch die unkontrollierte Entwicklung im Malbun gelangten bereits 1961 die Grundstückbesitzer von Steg mit dem Wunsch an die Regierung, eine Beibehaltung der bestehenden Überbauungsform besorgt zu sein. Der 1965 in Kraft getretene Bauzonenplan schreibt die Bauzone als Ringbebauung vor, sowie die in Kraft gesetzte Bauordnung werden Vorschriften über die Erschliessung, aber vor allem über die Ausmasse und Gestaltung der Gebäude (z.B. Dachform Orientierung, Materialwahl, Farbgebung etc.) erlassen. Die Bauordnung von 1965 bewährte sich in der Folge vor allem, was den Erhalt der Ringbebauung anbetrifft. 1979 und 2002 wurde die Bauordnung sowie der Bauzonenplan wieder neu überarbeitet.

Die Alpgenossenschaften Gross-Steg mit 210 Weidrechten und Kleinsteg mit 216 Weidrechten, welche im Rahmen und mit den Beschränkungen der Statuten als Privateigentum gehalten, als solches verkauft, vertauscht, vererbt, verpachtet und verpfändet werden können. Weiderechte besitzen nur, welche das Bürgerrecht der Gemeinde Triesenberg besitzen, ausser im gesetzlichen Erbgang. Die Aufgaben der Alpgenossenschaften sind in der Wald- und Weidebewirtschaftung. Die Alpgenossenschaft Gross-Steg hat eine Fläche von 150 ha, davon ca. 95 ha Waldfläche und 45 ha Weidefläche. Seit 2003 haben die Genossenschaften ein Reglement betreffend Verwaltung und Nutzung des Grundeigentums.

Zusammenfassung von Daniel Beck / 2008
Sonderdruck aus der Jahresschrift "Bergheimat" 1989 des Liechtensteiner Alpenvereins - Verfasser Werner Steiner

Steg um 1950
Gross-Steg um 1950 (aus Heimelige Zeiten Nr. 11)

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Gross-Steg um 2008

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