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Bewirtschaftung der Weidegebiete Gross- und Kleinsteg

Vereinbarung zur Bewirtschaftung der Weidegebiete Gross- und Kleinsteg Steg durch die Alpgenossenschaft Triesenberg

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Bestossung der Weiden der Alpgenossenschaft Gross-und Kleinsteg und zur Sicherung und Förderung des Alpbetriebes auf der Alpe Sücka werden die Weiden der Alpgenossenschaft Gross- und Kleinsteg per 1.1.2016 der Alpgenossenschaft Triesenberg (AGTBG) verpachtet. Die Alpgenossenschaft Triesenberg berücksichtigt dabei, dass die Weidegebiete seit Jahrhunderten in erster Linie als Maiensäss genutzt wurden und unterstützt die Erhaltung dieser Wirtschaftsform.

Die Alpgenossenschaft Triesenberg übernimmt per 1.1.2016 die alpwirtschaftliche Bewirtschaftung der Weidegebiete der Alpgenossenschaften Gross- und Kleinsteg.

Alpdauer:

Die Bestossungszeit beginnt Ende Mai / Anfangs Juni und dauert bis am 30.9. des Jahres

Die viehtreibenden Genossenschafter erhalten nach Vorankündigung das Recht, die Weiden als Vor- und Nachalpe im Sinne eines Maiensäss mitzunutzen.

Bestossungsgrundsätze:

Für die Bestossung gelten die vom Land verfügten Stösse.

Pachtdauer:

Grundsätzlich soll die Bewirtschaftung der Alpweiden durch die AGTBG längerfristig erfolgen. Sollte jedoch unbegründet eine Bestossung unter 80% der vom Land vorgegebenen möglichen Bestossungszahl resultieren oder, trotz Hinweisen unsererseits, sich eine nachteilige Bewirtschaftung ergeben, behalten sich die Alpgenossenschaft Gross- und Kleinsteg vor, die Bewirtschaftung wieder selber zu übernehmen. Die Aufkündung dieser Vereinbarung kann unter den genannten Punkten jährlich per Ende des Jahres erfolgen und wird per Ende September angezeigt.

Dieser Vereinbarung wurden seitens der Alpgenossenschaften anlässlich ihren Jahresversammlungen 2016 zugestimmt.